Im laufenden Scheidungsverfahren hat Cherelle Griner von Brittney Griner finanzielle Unterstützung beantragt. Laut Gerichtsdokumenten, auf die sich der Bericht bezieht, sieht Cherelle einen deutlichen Einkommensunterschied zwischen sich und Brittney als Grundlage für diese Forderung. Nach eigenen Angaben könne sie ohne regelmäßige Unterstützung ihre monatlichen Ausgaben nicht bestreiten. Brittney Griner wird in den Unterlagen als die mit Abstand besserverdienende Partei dargestellt.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Verfahren betrifft den gemeinsamen Sohn Bash Griner. Wie aus den Gerichtsunterlagen hervorgeht, beantragt Cherelle das gemeinsame rechtliche Sorgerecht. Dadurch sollen beide Eltern weiterhin gleichberechtigt an wichtigen Entscheidungen bezüglich ihres Kindes beteiligt bleiben.
Bislang gibt es noch keine Festlegung über die Höhe möglicher Zahlungen an Cherelle Griner. Auch wurden weder der hauptsächliche Aufenthalt des Kindes noch die konkreten Betreuungszeiten abschließend geregelt. Cherelle überlässt die Entscheidung darüber dem Gericht und bittet, diese Fragen am Wohl des Kindes auszurichten.
Nach acht Jahren Ehe reichte Brittney Griner vor etwa sieben Wochen die Scheidung ein. Beide Parteien führen in den Gerichtsakten übereinstimmend an, dass die Ehe „unheilbar zerrüttet, ohne Hoffnung auf Versöhnung“ sei. Die abschließende Klärung zu Unterhaltszahlungen, Sorgerecht und Umgang steht noch aus.